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Insolvenzverfahren. Der (ganz einfache) Ausweg aus der Überschuldung.

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Im Jahr 2013 hatte Deutschland 67,14 Millionen Einwohner über 18 Jahre. Hiervon waren nach Statistik 6,68 Millionen überschuldet. Jeder 10. also (Schuldnerquote 9,81%).

Die Schuldenhöhe lag dabei im Durchschnitt bei € 33.000,–.

Ob ein Insolvenzverfahren die richtige Entscheidung ist, hängt natürlich von mehreren Faktoren ab, insbesondere der Schuldenhöhe sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners.

Ein Beispiel:

Ein Familienvater, verheiratet, 2 Kinder, ist mit rund € 35.000 überschuldet. Er verdient (netto) € 1.800,– und seine Ehefrau in Teilzeit (netto) € 900,–.

Nach Pfändungstabelle zu § 850 c ZPO sind im (Verbraucher-/Privat-)Insolvenzverfahren monatlich € 57,02 für 5 Jahre abzugeben, gesamt also € 3.421,20.

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens genießt der Familienvater Vollstreckungsschutz, an die Gläubiger muss nichts mehr bezahlt werden. Der Schuldner muss bis zur (endgültigen) Erteilung der Restschuldbefreiung „nur“ den pfändbaren Betrag abgeben.

Die Familie verfügt also im Insolvenzverfahren über folgendes Einkommen zur freien Verfügung:

 

€ 1.800,–   Einkommen Ehemann€    900,–   Einkommen Ehefrau€    368,–   Kindergeld

————————————–

€ 3.068,–   Gesamteinkommen

./. € 57,02  Insolvenzverwalter

—————————————

€ 3.010,98 Einkommen zur freien Verfügung
(und zur Bestreitung des Lebensunterhalts)

 

 Schuldnerberatung München

Macht hier ein Insolvenzverfahren Sinn? Entscheiden Sie selbst, die Antwort liegt auf der Hand.

Es besteht zudem die Möglichkeit, den pfändbaren Betrag über eine pfändungsgeschützte Anlageform (z.B. betriebliche Altersvorsorge) zu senken und sich im bzw. trotz eines laufenden Insolvenzverfahrens ein beachtliches Kapital anzusparen.

Gerne helfen wir Ihnen und unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu Ihrem schuldenfreien wirtschaftlichen Neubeginn.

Schuldnerberatung München und Insolvenzberatung München

 

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